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Sowohl in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“, als auch in der Feuerwehr-Dienstvorschrift Atemschutz (FwDV 7) ist festgelegt, dass Einsatzkräfte, die durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden können, geeignete Atemschutzgeräte tragen müssen. 

Schon um 1850 gab es bei der Wiener Feuerwehr Versuche mit so genannten Pressluft-Behältergeräten, den Vorgängern moderner Atemschutzgeräte. Die weitere Entwicklung führte über die Jahre schließlich hin bis zur modernen Atemschutztechnik. Bei der Feuerwehr kommen heute in der Regel Pressluftatmer zum Einsatz. Diese Geräte haben den Vorteil, dass sie von der Umgebungsatmosphäre unabhängig sind, so dass es kaum Begrenzungen des Einsatzbereiches gibt. Da der Luftvorrat in einem oder zwei Druckgasbehältern von der Einsatzkraft mitgeführt wird, sind die Geräte ortsunabhängig. Die Bewegungsfreiheit der Einsatzkräfte ist daher grundsätzlich nicht eingeschränkt. Allerdings ist der Luftvorrat begrenzt und damit auch die Einsatzdauer. Die Freiwillige Feuerwehr Appen verwendet Zweiflaschengeräte, die einen Atemluftvorrat von ca. 1600 Litern beinhalten. Damit ist es möglich, je nach Schwere der Arbeiten ca. 20-40 Minuten im Einsatz zu verbleiben. Die Pressluft gelangt über Ventile und Schlauchleitungen zum Lungenautomaten, der an die Vollmaske angeschlossen wird. Die verbrauchte Luft wird über ein Maskenventil wieder an die Umgebung abgegeben. In die Vollmaske ist eine Sprechmembran eingebaut, die eine Kommunikation unter Atemschutz ermöglicht. 

Vereinzelt kommen anstelle von Pressluftatmern auch Filtergräte zum Einsatz. Statt des Lungenautomaten wird dann ein Filter in die Vollmaske eingeschraubt. Aufgrund der sehr eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten und der Abhängigkeit von der Umgebungsluft bleibt der Filter eine sehr seltene Atemschutzvariante. 

Atemschutz wird auch gern als die „Königsdisziplin“ des Feuerwehrdienstes bezeichnet. Nicht nur, weil man mit dieser Ausrüstung „ins Feuer hineingeht“, also „an vorderster Front“ das Feuer bekämpft, sondern auch, weil es die Einsatzkräfte im hohem Maße körperlich fordert. Je nachdem, was am Einsatzort benötigt wird, beträgt allein das Gewicht der mitgeführten Schutzausrüstung (Helm, Schutzanzug, Atemschutzgerät, etc.) schon mal bis zu 25 kg. Dazu kommen dann noch weitere Ausrüstungsgegenstände wie z.B. Funkgerät, Handscheinwerfer, Schläuche, Strahlrohr, Axt und Leinen.

Machen Sie doch einmal im Hochsommer einen flotten Spaziergang – in Ihrer dicksten Winterbekleidung mit einem 20 kg schwerem Rucksack auf dem Rücken und in jeder Hand eine volle Einkaufstasche. Das ist sehr schweißtreibend und entspricht in etwa der Leistung, die ein Atemschutzgeräteträger (AGT) im Einsatz erbringen muss. Das setzt eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus. Daher muss jeder AGT vor der Ausbildung eine medizinische Untersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 ablegen, die alle drei Jahre zu wiederholen ist. Aber mit einem geeignetem Konditionstraining kann man diese medizinische Hürde nehmen und den Belastungen im Einsatz begegnen.  

Der Atemschutzeinsatz ist regelmäßiger Bestandteil unseres Übungs- und Ausbildungsdienstes. Hinzu kommt die jährliche Belastungsübung für alle AGT in der Atemschutzstrecke des Kreisfeuerwehrverbandes Pinneberg in Ahrenlohe. In unregelmäßigen Abständen nutzen wir auch Brandgewöhnungsanlagen, in denen realitätsnah mit echtem Feuer unter Aufsicht ausgebildet und geübt wird. 

 

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Die Reinigung, Wartung und Pflege der Atemschutzgeräte und Vollmasken erfolgt in unserer eigenen Atemschutzwerkstatt. Lediglich die Grundüberholungen der Pressluftatmer und Lungenautomaten übernimmt die Zentrale des Kreisfeuerwehrverbandes Pinneberg.